Schreinerei - Bestattung

 

Vorsorge

 

Überführung

 

Erd-, Feuer- und Seebestattung

 

Ausstellung

 

Mitarbeiter

Überführung

Um den Verstorbenen  an seine letzte Ruhestätte überführen zu können, sind meist einige Formalitäten und Behördengänge zu erledigen. Auch diese Pflichten übernehmen wir gerne für Sie. Wir vereinbaren Termine für Einsargungen sowohl mit Krankenhäusern als auch mit Altenheimen. Sollte eine Einsargung zu Hause bevorstehen, können Sie im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen wählen, ob wir diese umgehend vornehmen oder Sie einen langsamen Abschied vorziehen.

 

Die Überführung des Verstorbenen erfolgt in der Regel zum gemeindlichen Leichenhaus. Überführungen in andere Gemeinden sind  von den Öffnungszeiten des zuständigen Standesamtes abhängig und können daher leider nicht an Feiertagen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für bundesweite Überführungen bzw. Überführungen vom oder ins Ausland.

 

 Auch um Überführungen zum Ort der Feuer- oder Seebestattung kümmern wir uns.

 

 

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen zu dieser Homepage: webmaster@firma-glas.de